Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.03.2003 - 20 U 218/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3718
OLG Hamm, 19.03.2003 - 20 U 218/02 (https://dejure.org/2003,3718)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.03.2003 - 20 U 218/02 (https://dejure.org/2003,3718)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. März 2003 - 20 U 218/02 (https://dejure.org/2003,3718)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch aus Vollkaskoversicherung nach einem Vandalismusschaden an einem Pkw; Verletzung der Obliegenheit eines Versicherungsnehmers, alles zur Sachverhaltsaufklärung dienliche zu tun; Leistungsfreiheit des Versicherers; Verschweigen eines Vorschadens

  • Judicialis

    VVG § 6 Abs. 3; ; VVG § 6 Abs. 3 Satz 1; ; AKB § 7 I Abs. 2 Satz 4; ; AKB § 7 V Abs. 4

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 7
    Pflicht zur Angabe auch beim Vorbesitzer eingetretener unreparierter Vorschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsfreiheit des KFZ-Vollkaskoversicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 386
  • VersR 2004, 232
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 243/87

    Anscheinsbeweis und Beweiserleichterung; Verschweigen eines Vorschadens

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2003 - 20 U 218/02
    Ein Versicherer muss sich in einem solchen Fall an der von ihm gewählten Fragestellung festhalten lassen (vgl. BGH, r+s 1989, 5 f.; Langheid, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 34 Rn. 14; Dörner, in: Berliner Kommentar zum VVG, § 34 Rn. 13 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 24.03.1999 - 7 U 64/98

    Diebstahl nach möglicherweise dem VN unbekannter Schlüsselduplizierung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2003 - 20 U 218/02
    Eine Obliegenheitsverletzung wegen einer Falschangabe liegt nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur vor, wenn der Versicherer beweist, dass der Versicherungsnehmer die wahren Tatsachen kannte (OLG Hamm r+s 93, 207; ferner OLG Düsseldorf r+s 00, 436; OLG Frankfurt VersR 00, 758).
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